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Ist mein Sittichkäfig groß genug?
Wähle die Art und trag deine Käfigmaße ein. Der Rechner vergleicht sie mit dem amtlichen Gutachten des Bundesministeriums — und sagt dir auch dann die Wahrheit, wenn es für deine Art gar kein amtliches Maß gibt.
Die Maße im Überblick
| Gruppe | L × B × H | Fläche | Status |
|---|---|---|---|
| Sittiche bis 40 cm Gesamtlänge Bourkesittich (Neophema bourkii) · Katharinasittich (Bolborhynchus lineola) · Halsbandsittich (Psittacula krameri) | 3 × 1.5 × 2 m | 4.50 m² | amtliches Mindestmaß |
| Sittiche über 40 cm Gesamtlänge Alexandersittich (Psittacula eupatria) · Arasittich (Rhynchopsitta pachyrhyncha) | 4 × 2 × 2 m | 8.00 m² | amtliches Mindestmaß |
| Wellensittich Melopsittacus undulatus | 1 × 0.5 × 0.5 m | 0.50 m² | nur Empfehlung |
| Nymphensittich Nymphicus hollandicus | 1.2 × 0.6 × 1 m | 0.72 m² | nur Empfehlung |
Warum für Wellensittiche kein amtliches Maß gilt
Das ist die vielleicht überraschendste Auskunft dieser Seite: Für die beiden mit Abstand häufigsten Sittiche in deutschen Wohnzimmern — Wellensittich und Nymphensittich — gibt es keine vorgeschriebene Mindestgröße.
Das BMEL-Gutachten über die Haltung von Papageien aus dem Jahr 1995 nimmt beide ausdrücklich aus, weil sie als domestiziert gelten, und kündigt dafür ein eigenes Gutachten an. Dieses eigene Gutachten ist bis heute nicht erschienen. Das Kleinvögel-Gutachten von 1996 wiederum behandelt körnerfressende Kleinvögel wie Finken und verweist für die Sittiche zurück.
Wellensittiche, Melopsittacus undulatus, und Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden seit Mitte des 19. Jh. gezüchtet, sind domestiziert und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes Gutachten ist in Arbeit).
Zahlreiche Ratgeberseiten nennen trotzdem eine Zahl und stellen sie wie geltendes Recht dar. Die in der Haltungsliteratur verbreiteten Werte sind eine sinnvolle Orientierung — aber sie sind Empfehlungen, und dieser Rechner kennzeichnet sie auch so.
Was für alle Vögel gilt, steht dagegen im Tierschutzgesetz: Wer ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen unterbringen und die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung so wenig einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden nicht zugefügt werden. Ein Käfig, in dem ein Wellensittich nicht ein paar Flügelschläge weit fliegen kann, erfüllt das nicht — auch ohne eine Zentimeterangabe im Gesetz.
Quellen
- Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), 1995 · zuletzt geprüft 2026-08 Gilt nicht für: Wellensittiche (Melopsittacus undulatus) und Nymphensittiche (Nymphicus hollandicus) — das Gutachten nimmt beide als domestizierte Arten ausdrücklich aus.
- Gutachten der Sachverständigengruppe über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln (Kleinvögel) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), 1996 · zuletzt geprüft 2026-08 Gilt nicht für: Wellensittiche und Nymphensittiche — dieses Gutachten behandelt körnerfressende Kleinvögel wie Finken und verweist für die domestizierten Sittiche auf ein eigenes Gutachten.